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Thema: Klausel "Keine Nebenbeschäftigung" im Arbeitsvertrag gültig?

  1. #1
    Benutzer Avatar von Randy.Schreyer
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    Klausel "Keine Nebenbeschäftigung" im Arbeitsvertrag gültig?

    Hallo,

    ich bin nebenbei selbstständig. Hauptberuflich habe ich nun eine Festanstellung. Im Arbeitsvertrag steht eine Klausel, dass es nicht gestatet ist nebenbei eine Beschäftigung auszuführen. Selbst wenn ich das unterschreibe: Was können die da im Ersntfall gegen mich machen und vor allem warum sollten die? Ist solch eine Klausel im Arbeitsvertrag überhaupt gültig? Im BGB steht, dass jeder seinen Beruf selbst bestimmen kann. Wenn ich dort meinen Job richtig und stets gut mache, dann können die es mir doch eigendlich gar nicht verbieten nebenbei noch etwas anderes zu machen. Hat da jemand eine Ahnung?
    Geändert von Randy.Schreyer (15.08.2011 um 01:34 Uhr)

  2. #2
    Administrator Avatar von admin
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    Vollzeitjob und Nebenjob

    • Im Arbeitsvertrag kann lediglich gefordert werden eine Nebentätigkeit anzuzeigen. Ein generelles Verbot aller Nebentätigkeiten ist unwirksam.
    • Handelt es sich bei der Nebentätigkeit allerdings um eine Tätigkeit, die als Konkurrenz zur Hauptbeschäftigung angesehen werden kann, so droht sogar eine fristlose Kündigung.
    • Wenn der Arbeitgeber eine Anzeige im Arbeitsvertrag fordert, so muss eine Genehmigung vom Arbeitgeber erteilt werden, wenn die vereinbarten Leistungen durch den Arbeitnehmer erbracht werden und keine Beeinträchtigung der Hauptbeschäftigung die Folge ist.
    • Eine Pflicht zur Anzeige der Nebenbeschäftigung bei Vertragsabschluss gibt es zwar nicht, allerdings sollte man die Nebenbeschäftigung anzeigen, um eine nicht gerechtfertigte Kündigung in der Probezeit zu vermeiden.

    Letzendlich muss deine Nebentätigkeit aber auch so beschaffen sein, dass sie zeitlich flexibel so auszuüben ist, dass es zu keinerlei Überschneidungen kommen kann. Die maximale tägliche Gesamtarbeitszeit beträgt 10 Stunden. Ein Urlaub dient der Erhohlung und sollte nicht dazu dienen im Nebenberuf mit einem 15 Stunden Tag die Selbsständigkeit zu stemmen. Dies sollte man bei Aufnahme einer Nebenbeschäftigung berücksichtigen.
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  3. #3
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    Einem Kollegen von mir wurde es auch untersagt, dass er einen Nebenjob ausübt und ich kann den Arbeitgeber verstehen. Die Freizeit soll schließlich effektiv genutzt werden und nicht mit einer weiteren Tätigkeit. Ich denke nicht, dass man jeden Job zu 100% ausfüllen kann

  4. #4
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    Ich muss dir da zustimmen. Ich finde einen Job neben einem Hauptjob auch nicht gerade prickelnd. Klar. müssen sich einige etwas dazuverdienen, aber die Leistung leidet schon. Wer schon 10 Stunden gearbeitet hat, hat halt nicht mehr die gleiche Energie, die vielleicht nötig wäre

  5. #5
    Neuer Benutzer Avatar von Peter_Hamburg
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    Ich denken, dass kann man pauschal so gar nicht sagen. Rechtlich gesehen kann der Arbeitgeber eigendlich gar nichts machen. Im Grundgesetz steht klar und deutlich, dass die Bundesbürger der BRD selber frei Ihre Berufswahl wahrnehmen können. Man hat zwar die Auflage am Tag nur 10 Stunden arbeiten zu dürfen, aber ansonsten gibt es keine Einschränkungen soweit mir bekannt ist. Außerdem muss dies überhaupt nicht die Leistung beeinflussen. Wer sagt denn das? Meiner Meinung nach sollte man das wirklich nicht pauschalisieren. Es gibt Arbeitnehmer, die keine Sebstständigkeit planen, und die sind so unzufrieden mit der Arbeitssituation, dass sie "alle zwei Wochen krank sind". Ich weiss wirklich nicht, ob dies für den Arbeitgeber die bessere Wahl ist. Ich glaube nicht. Außerdem sollte man die Menschen nicht immer weiter in Ihren Freiheitsrechten einschränken, wenn man selber gerne frei sein will. Natürlich kann man sich für alles mögliche irgendwelche Regeln ausdenken, aber dann geht es den Menschen dadurch bestimmt nicht besser. Die Firmen machen was Sie wollen. Sie stellen Mitarbeiter in Zeitarbeit ein, um Sie bei Bedarf schnell kündigen zu können. Sie umgehen damit sämtliche Rechte, die ein Arbeitnehmer normalerweise hätte. Der Arbeitgeber sitzt am längeren Hebel, soviel ist klar. Aber eigendlich auch wiederum nicht, denn letzendlich muss er ja einen "dummen" finden, der den Job für eine möglichst geringe Bezahlung zuverlässig macht.
    Geändert von Peter_Hamburg (08.12.2011 um 15:15 Uhr)

  6. #6
    Neuer Benutzer Avatar von Feiermann
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    @Peter: Du hast keine Ahnung von Jura, oder?

    1. Das Grundgesetz bindet den Staat, nicht den Arbeitgeber. Das nennt man "Drittwirkung von Grundrechten", die es im Privatrechtlichen Bereich nicht gibt! Und das Arbeitsrecht gehört zum Privatrecht, da hat das Grundgesetz überhaupt nichts mit zu tun!

    2. Der Arbeitgeber hat sehr wohl ein Mitspracherecht was eine Nebenbeschäftigung angeht. Es kommt natürlich auf den Job an und ist eine Einzelfallentscheidung. Konkurenzunternehmen, ein zu hoher Stundenaufwand in der Nebenbetätigung sowie eine Tätigkeit, die in Widerspruch zu der Hauttätigkeit stehen können "verboten" werden - auch im freizeitlichen Bereich - so zum Beispiel wenn man sich für eine "Anti Raucher Kampagne" engagiert, aber bei einem Zigarettenhersteller arbeitet.
    Und war heißt "Verbot" - es kann halt zu einer Kündigung führen. Und wer mal ein paar Gerichtsentscheidungen liest, wird auch schnell feststellen, dass es nicht selten vor kommt....

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