Vollzeitjob und Nebenjob
- Im Arbeitsvertrag kann lediglich gefordert werden eine Nebentätigkeit anzuzeigen. Ein generelles Verbot aller Nebentätigkeiten ist unwirksam.
- Handelt es sich bei der Nebentätigkeit allerdings um eine Tätigkeit, die als Konkurrenz zur Hauptbeschäftigung angesehen werden kann, so droht sogar eine fristlose Kündigung.
- Wenn der Arbeitgeber eine Anzeige im Arbeitsvertrag fordert, so muss eine Genehmigung vom Arbeitgeber erteilt werden, wenn die vereinbarten Leistungen durch den Arbeitnehmer erbracht werden und keine Beeinträchtigung der Hauptbeschäftigung die Folge ist.
- Eine Pflicht zur Anzeige der Nebenbeschäftigung bei Vertragsabschluss gibt es zwar nicht, allerdings sollte man die Nebenbeschäftigung anzeigen, um eine nicht gerechtfertigte Kündigung in der Probezeit zu vermeiden.
Letzendlich muss deine Nebentätigkeit aber auch so beschaffen sein, dass sie zeitlich flexibel so auszuüben ist, dass es zu keinerlei Überschneidungen kommen kann. Die maximale tägliche Gesamtarbeitszeit beträgt 10 Stunden. Ein Urlaub dient der Erhohlung und sollte nicht dazu dienen im Nebenberuf mit einem 15 Stunden Tag die Selbsständigkeit zu stemmen. Dies sollte man bei Aufnahme einer Nebenbeschäftigung berücksichtigen.


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