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Thema: Maximale Wohnungsgröße bei Hartz4

  1. #1
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    Frage Maximale Wohnungsgröße bei Hartz4

    Was muss ich beachten, wenn ich eine Wohnung über Hartz4 bezahlen lasse. Wie teuer darf die Wohnung sein oder wieviele Quadratmeter ?

    Gibt es Bestimmungen, die einen Ort vorschreiben. Also ich würde gerne nach Berlin ziehen. Momentan wohne ich in Schwerin. Gibt es da Einschränkungen?

  2. #2
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    Wohnungsgröße und maximale Kosten bei Hartz4

    Also: Soweit ich das beurteilen kann ist die maximale Wohnungsgröße bei Hartz4 Empfängern folgendermaßen geregelt:


    • 1 Person: bis 45 m²
    • 2 Personen: bis 55 m²
    • 3 Personen: bis 75 m²
    • 4 Personen: bis 85 m²
    • danach gilt für jede weitere Personen: 10 Quadratmeter zusätzlich
    Bei den maximalen Kosten für Hartz4 gibt es sowiet ich das überschaen kann eine Ortsgebundene Staffelung, da Menschen, die z.B. in Hamburg wohnen mehr für eine Wohnenug hinlegen müssen als welche z.B. aus Chemnitz.

    Für Hamburg habe ich folgenden Richtwerte gefunden:


    • 1 Person: bis 318 €
    • 2 Personen: bis 409 €
    • 3 Personen: bis 499 €
    • 4 Personen: bis 576 €
    • Fünf Personen: bis 653 €

    danach gilt für jede weitere Personen: 77 € zusätzlich


    Bei Sozialwohnungen gilt solche Regelung allerdings nicht. Dort spielt nur die Wohnungsgröße eine Rolle.

    Ansonsten kann das Hartz4 Amt verlangen innerhalb von 3 Monaten umzuziehen oder anderweitig die Kosten zu senken, z.B. indem man einen Untermieter aufnimmt. Kann man nachweisen, dass eine Wohnungssuche keinen Erfolg hat, dann können Ausnahmen geltend gemacht werden.

    Viel Glück !


    Mike

  3. #3
    Neuer Benutzer Avatar von Maria
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    Wenn du eine etwas teurere Wohnung oder eine etwas größere Wohnung hast, dann drücken die auch so manches mal ein Auge zu. Also bei mir war das jedenfalls so.

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