Also: Soweit ich das beurteilen kann ist die maximale Wohnungsgröße bei Hartz4 Empfängern folgendermaßen geregelt:
- 1 Person: bis 45 m²
- 2 Personen: bis 55 m²
- 3 Personen: bis 75 m²
- 4 Personen: bis 85 m²
Bei den maximalen Kosten für Hartz4 gibt es sowiet ich das überschaen kann eine Ortsgebundene Staffelung, da Menschen, die z.B. in Hamburg wohnen mehr für eine Wohnenug hinlegen müssen als welche z.B. aus Chemnitz.
- danach gilt für jede weitere Personen: 10 Quadratmeter zusätzlich
Für Hamburg habe ich folgenden Richtwerte gefunden:
- 1 Person: bis 318 €
- 2 Personen: bis 409 €
- 3 Personen: bis 499 €
- 4 Personen: bis 576 €
- Fünf Personen: bis 653 €
danach gilt für jede weitere Personen: 77 € zusätzlich
Bei Sozialwohnungen gilt solche Regelung allerdings nicht. Dort spielt nur die Wohnungsgröße eine Rolle.
Ansonsten kann das Hartz4 Amt verlangen innerhalb von 3 Monaten umzuziehen oder anderweitig die Kosten zu senken, z.B. indem man einen Untermieter aufnimmt. Kann man nachweisen, dass eine Wohnungssuche keinen Erfolg hat, dann können Ausnahmen geltend gemacht werden.
Viel Glück !
Mike


LinkBack URL
About LinkBacks
Zitieren

Lesezeichen